Brandschutzordnung nach DIN 14096
Man sieht sie ausgehangen in öffentlichen Gebäuden ( Schulen, Krankenhäuser,Pflegeheime,… ) aber auch in Betrieben ( Industrie, Handwerk,.. ) Die Brandschutzordnung. DIN A4 groß und mit einem roten Rahmen versehen, beinhaltet sie in kurzen und verständlichen Sätzen, die wichtigsten Maßnahmen zur Brandverhütung sowie für den Brandfall. Dazu gehören zum Beispiel die Aufgaben vom Brandschutzhelfer oder vom Brandschutzbeauftragten, aber auch allgemeine Maßnahmen zur Brand-und Rauchausbreitung, zur Alarmierung, zur Zusammenarbeit mit der Feuerwehr , zur Sicherung der Brandstelle oder aber auch Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Brandschutzanlagen.
Die Gliederung einer Brandschutzordnung sowie auch deren Gestaltung ist in Deutschland durch die DIN 14096 geregelt.
Gemäß dieser Norm besteht die Brandschutzordnung aus drei Teilen:
Teil A: – Aushang für alle Personen im Gebäude
Teil B: – Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben
Teil C: – Weisungen für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
- Teil A „Aushang“: Dieser Teil richtet sich an alle Personen, die sich im betreffenden Gebäude aufhalten. Der Teil besteht in der Regel aus nicht mehr als einer DIN A4 Seite und ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt. Er enthält die wichtigsten Maßnahmen und Verhaltensregeln für den Brandfall. Sollte ein Aushang nicht mehr lesbar sein, oder ist er gar veraltet, so ist er zu ersetzen.
- Der Teil B „Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben“: Dieser Teil richtet sich an alle Personen im Objekt, die sich nicht nur vorübergehend im Objekt aufhalten. Neben dem Teil A, der z.B. als Deckblatt eingefügt sein soll, sind die Themen Brandverhütung, Brand- und Rauchausbreitung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz, Löschversuche unternehmen, Melde- und Löscheinrichtungen, Verhalten im Brandfall, Brand melden, Alarmsignale und Anweisungen beachtensowie in Sicherheit bringen zu beschreiben. Teil B kann somit auch Bedienanleitungen für Löscheinrichtungen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Kurzform beinhalten. Dieser Teil wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt, ferner ist er Gegenstand der jährlichen Unterweisung.
- Der Teil C richtet sich an die Mitarbeiter im Gebäude, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind ( z.B. Brandschutzhelfer, Räumungshelfer, Brandschutzbeauftragter ). In diesem Teil werden unter anderem die Aufgaben und Maßnahmen der einzelnen Funktionen beschrieben.
Individuelle Erstellung
Eine Brandschutzordnung für eine Betrieb oder einer öffentlichen Einrichtung wird immer individuell nach den notwendigen Brandschutzmaßnahmen erstellt, die sich anhand der Nutzung, den Gefahren oder aufgrund von speziellen Personengruppen (z.B. Behinderte ) ergeben.
Neu in der Brandschutzordnung Teil B
Das bekannte 5-W Schema zur Absetzung eines Notrufs ist zukünftig wie folgt in der Brandschutzordnung Teil B darzustellen:
- Wo brennt es ?
- Was brennt ?
- Wie viel brennt ?
- Welche Gefahren bestehen ?
- Warten auf Rückfragen
Es wird damit vom klassischen 5-W Schema ( Wo ist was passiert?, Was ist passiert ?, Wie viele Verletzte gibt es ?, Welche Art von Verletzungen ?, Warten auf Rückfragen ) abgewichen.
Die Brandschutzordnung muss mind. alle 2 Jahre auf Aktualität geprüft werden. Änderungen oder Ergänzungen hinsichtlich der Brandschutzmaßnahmen müssen unverzüglich überarbeitet werden.
Die Verantwortung zur Erstellung einer Brandschutzordnung liegt bei den jeweiligen Betrieben. Die DIN 14096 gibt die zu beschreibenden Abschnitte vor. Diese müssen jedoch gemäß der örtlichen Gegebenheiten gefüllt werden. Das hört sich zunächst sehr aufwändig an, ist aber bei genauer Betrachtung mit einem relativ geringen Aufwand zu erstellen. Bei Fragen rund um das Thema vorbeugender Brandschutz in Betrieben nehmen Sie ruhig Kontakt mit uns auf. Gerne helfen wir Ihnen bei einer Erstellung solch einer Brandschutzordnung!
Grundsätzlich ist noch zu sagen, dass die beschriebenen Regelungen auch einmal durch Schulungen oder Übungen überprüft werden sollten. Auch hier helfen wir Ihnen im Bedarfsfall gerne.